Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerhard Rihl – Bildender Künstler, Autor

Allgemeines
Mit der Auftragsvergabe erteilt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung zu folgenden Bedingungen:

Angebote
Die Angebote von Gerhard Rihl sind freibleibend. Angebotene Preise sind ein Jahr ab Angebotsdatum gültig.
Haftung
Gerhard Rihl leistet Gewähr dafür, dass das beauftragte Werk von ihm erstellt wurde. Es leistet keine Gewähr dafür, dass dieses Werk und/oder dessen Nutzung in Rechte Dritter, wie insbesondere in fremde Urheberrechte. Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Namensrechte, Patentrechte oder Designschutzrechte, nicht eingreift.
Gerhard Rihl übernimmt keine Haftung für allfällige Vermögensschäden des Aufttraggebers einschließlich entgangenen Gewinns, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen, welche vom Auftraggeber nachzuweisen ist. Die Haftung des Auftragnehmers wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Gerhard Rihl. Mit der vollständigen Bezahlung der Leistung wird dem Kunden eine Werknutzungsbewilligung erteilt, oder bei ausdrücklicher Vereinbarung die Werknutzungsrechte für den vereinbarten Nutzungszweck und -zeitraum. Gerhard Rihl behält sich das Recht vor, jedes seiner Projekte für seine Eigenwerbung zu verwenden und Abbildungen davon in seinen Werbemitteln zu zeigen. In diesen Abbildungen kann auch Bildmaterial enthalten sein, das kundenseitig gestellt wurde. Der Name des Auftraggebers darf in den Werbemitteln von Gerhard Rihl genannt werden.

Es wird kein Recht auf Bearbeitung des vom Bildautor im Rahmen des Auftrags gefertigten und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bildmaterials eingeräumt. Ausgenommen sind geringfügige Anpassungen im Layout unter Wahrung der nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte des Bildautors (d.h. verkleinern, vergrößern, Ausschnitte verwenden, dem Layout anpassen)
Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist endet 4 Wochen ab Rechnungsdatum. Danach fallen 8% Verzugszinsen per anno an.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien.