
Allgemeines
Mit der Auftragsvergabe erteilt der Auftraggeber seine ausdrückliche Zustimmung zu folgenden Bedingungen:
Die Angebote von Gerhard Rihl sind freibleibend. Angebotene Preise sind ein Jahr ab Angebotsdatum gültig.
Gerhard Rihl leistet Gewähr dafür, dass das beauftragte Werk von ihm erstellt wurde. Es leistet keine Gewähr dafür, dass dieses Werk und/oder dessen Nutzung in Rechte Dritter, wie insbesondere in fremde Urheberrechte. Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Namensrechte, Patentrechte oder Designschutzrechte, nicht eingreift.
Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Gerhard Rihl. Mit der vollständigen Bezahlung der Leistung wird dem Kunden eine Werknutzungsbewilligung erteilt, oder bei ausdrücklicher Vereinbarung die Werknutzungsrechte für den vereinbarten Nutzungszweck und -zeitraum. Gerhard Rihl behält sich das Recht vor, jedes seiner Projekte für seine Eigenwerbung zu verwenden und Abbildungen davon in seinen Werbemitteln zu zeigen. In diesen Abbildungen kann auch Bildmaterial enthalten sein, das kundenseitig gestellt wurde. Der Name des Auftraggebers darf in den Werbemitteln von Gerhard Rihl genannt werden.
Die Zahlungsfrist endet 4 Wochen ab Rechnungsdatum. Danach fallen 8% Verzugszinsen per anno an.
Gerichtsstand ist Wien.